Sie wollen wissen, welche Fälle der Förderfonds Einzelfallhilfe unterstützt? Dann finden Sie hier ein paar Beispiele und die wichtigsten Bedingungen.
Förderbeispiele
• Der Antrag sollte sich immer auf eine Person oder auf eine kleine zusammengehörige Gruppe von Menschen beziehen, wie beispielsweise Geschwister, eine Familie oder eine Wohngruppe.
• Mit einer Förderung sollte eine konkrete Maßnahme komplett bezahlt werden können, beispielsweise eine Therapie für ein Flüchtlingskind über einen Zeitraum von 12 Monaten in Höhe von 7.500 Euro.
• Wenn es Fördergelder von Dritten gibt, sollte der Antrag immer über den Restbetrag gestellt werden. Beispiel: Eine Operation kostet 23.000 Euro, die Krankenkasse übernimmt 17.000 Euro. Damit beläuft sich der Antrag sich auf 6.000 Euro.
• Die Non-Profit-Organisation kann mit dem Fördergeld im Rahmen ihrer steuerlichen Möglichkeiten auch Kosten von Dritten bezahlen, wie 10.000 Euro für Miete, Essen oder Strom. Mildtätige Organisationen müssen ihrem Finanzamt gegenüber die Voraussetzungen für eine entsprechende Förderung dokumentieren.
• Sind Förderungen in Verbindung mit der Corona-Krise notwendig, so kann die Non-Profit-Organisation auf die aktuellen Regelungen des Bundesfinanzministeriums zurückgreifen.
Auf einen Blick: Förderbedingungen
Damit Sie wissen, worauf Sie sich einlassen, haben wir hier die wichtigsten Förderbedingungen für Non-Profits zusammengefasst. Wenn Ihre Organisation Mittel aus dem Förderfonds Einzelfallhilfe erhalten möchte, sind folgende Punkte wichtig:
• 90% Zweckverwendung: Mindestens 90% der Fördersumme wird für den konkreten Einzelfall verwendet. 10% darf die Organisation für allgemeine Aufwendungen verwenden. Damit soll insbesondere der erhöhte Aufwand der Non-Profit-Organisation für die Begleitung der Einzelfallhilfe honoriert werden.
• Rückzahlung bei Nichtverwendung: Die Förderung wird von der Non-Profit-Organisation ohne Aufforderung umgehend an Haus des Stiftens zurücküberwiesen, falls die Non-Profit-Organisation für die Einzelfallhilfe mehr zweckgebundene Förderung als notwendig bekommen hat oder wenn die Einzelfallhilfe nicht vorgenommen werden konnte.
• Beantwortung von Rückfragen: Der Förderpate oder ein anderer Vertreter der Non-Profit-Organisation steht persönlich für Rückfragen zur Verfügung.
• Nachweis der Mittelverwendung: Die Non-Profit-Organisation wickelt die Förderung ab und dokumentiert die Mittelverwendung gegenüber ihrem Finanzamt. Auf Wunsch erhält sie dazu von Haus des Stiftens ein Informationsblatt.
• Berichterstellung: Nach Abschluss der Maßnahme erstellt der Förderpate auf Anfrage von Haus des Stiftens online einen kurzen Ergebnisbericht.
• Datenschutz: Mit der Antragstellung akzeptiert die Organisation die Förderbedingungen und die Datenschutzerklärung von Haus des Stiftens.
Was können Sie von Haus des Stiftens erwarten?
Wir sind uns der Bedeutung unserer Mittlerrolle sehr wohl bewusst und sichern Ihrer Organisation Folgendes zu:
• Sichtung und Prüfung von Anträgen: Haus des Stiftens bearbeitet alle eingehenden Anträge auf Einzelfallhilfe und stellt diese Förderern vor. Voraussetzung ist, dass die Anträge von den Förderpaten der Non-Profit-Organisation ordnungsgemäß gestellt wurden. Haus des Stiftens behält sich vor, die Anzahl der Anträge zu beschränken, sollte es offenkundig werden, dass eine Förderung durch Dritte nicht möglich ist.
• Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise von Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse oder Bildern, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. Wir verwenden diese Daten ausschließlich im Rahmen der Erforderlichkeit sowie zum Zwecke der Bereitstellung der Einzelfallhilfe und der Gewinnung von Stiftern und Förderern.
Förderpate: Bitte machen Sie hier als Förderpate Angaben zu Ihrer Funktion in der Organisation, Ihrer Ausbildung, Ihrer Beziehung zur betroffenen Person. Für etwaige Rückfragen von Stiftern und anderen Förderern benötigen wir außerdem noch Telefonnummer und Mail-Adresse.
Ablauf einer Förderung
Nachdem ein Förderantrag auf Einzelfallhilfe.org gestellt wurde, ...
• Vorprüfung: Mitarbeiter von Haus des Stiftens prüfen den Antrag auf Vollständigkeit und klären offene Fragen mit dem Förderpaten.
• Weiterleitung: Wird Ihr Antrag als förderberechtigt von Haus des Stiftens eingestuft, erhalten Stifter, Unternehmen und andere Geber Zugang zu Ihrem vorgeprüften Antrag.
• Entscheidung: Die Förderstifter entscheiden, ob und mit welchem Betrag sie fördern wollen. Bei Rückfragen nehmen sie direkt mit dem Förderpaten Kontakt auf.
• Förderung: Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie den bewilligten Betrag direkt auf das Spendenkonto Ihrer Organisation überwiesen.
• Ergebnisbericht: Ist die Zahlung erfolgt und die Maßnahme abgeschlossen, füllt der Förderpate auf Anfrage einen kurzen Online-Ergebnisbericht aus.
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